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500 Euro Angebot bei Zwangsversteigerung

15. Juli 2007 21:44 |
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Generelle Themen


Bei einer Zwangsversteigerung im Amtsgericht haben ich und ein Mann Gebote für ein Haus abgegeben.
Es war kein 3. Bieter anwesend.
Der Mann hat die Gebote für eine englische Limited mit Niederlassung in Deutschland abgegeben.
Nachdem ich den Mann überboten hatte,
hat mich der Mann vor die Tür gebeten und mir 500 Euro angeboten,
falls ich keine weiteren Gebote mehr abgeben würde.

Hätte ich mich strafbar gemacht, wenn ich das Angebot angenommen hätte?
Hat sich der Mann mit diesem Angebot strafbar gemacht?
Oder gilt bei Zwangsversteigerungen in Deutschland der freie Markt?

Sehr geehrte Rechtssuchende,
im Zwangsversteigerungsverfahren entscheiden Sie durch Ihr Ersteigerungsangebot wie weit Sie bieten. Sollte Ihnen ein Bieter ein Angebot außerhalb des Ortes der Zwangsversteigerung machen (EUR 500,00) machen, möchte er dass Sie nicht weiter mitbieten, da er ein besonderes Interesses am Zuschlag hat. Im Moment der Annahme des Angebot des Mitbieters sichern Sie ihm zu, dass sie nicht weiter aktiv werden. Sollten Sie jemals erfahren, dass die Limited einen viel höheren Wert hatte, können Sie keinen Einwand gegen den Mitbieter bzw. das Zwangsversteigerungsverfahren erheben.
Der Mitbieter hat Ihnen den Zuschlag bzw. Ihr eventuell weiteres Gebot mit dem Entgelt von EUR 500,00 abgekauft. Bis dato haben Sie sich nicht strafbar gemacht. Weitere Hintergrundinformationen kenne ich nicht, kann sie daher nicht beurteilen.
Ich hoffe diese kurze Stellungnahme hilft Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Rogge
Rechtsanwalt
RA Balan Stockmann & Partner

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