Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen sehr gerne wie folgt beantworten möchte:
Gesetzliche Regelungen, welche die Durchführung eines solchen Spiels regeln, finden sich verstreut über mehrere Gesetze.
Besonders wichtige Regelungen finden sich insbesondere im Strafgesetzbuch, im BGB sowie im UWG.
Eine Strafbarkeit scheidet nach Ihrer Schilderung von vornherein aus, da Sie für die Teilnahme an dem Spiel kein Entgelt verlangen ( wäre dieses anders, wäre zu überprüfen, ob gegebenenfalls die Voraussetzungen für ein unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB vorliegen). Dieses ist aber offenbar nicht der Fall, da ein solches unerlaubtes Glücksspiel voraussetzen würde, dass ein finanzieller Einsatz erforderlich ist. An dieser Voraussetzung fehlt es hier.
Weiterhin sind die bereits angedeutet insbesondere das BGB sowie spezielle Vorschriften des UWG zu beachten. Gem. § 4 UWG darf beispielsweise die Teilnahme an dem Spiel nicht an den Absatz einer Ware oder Dienstleistung (sog. Koppelungsverbot) geknüpft sein.
Ob dieses der Fall ist, kann ich nach Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilen.
Jedenfalls müssen die Teilnahmebedingungen auch klar verständlich und nicht irreführend sein. Dies ist immer eine Frage der konkreten Gestaltung und lässt sich sicherlich im Einzelfall umsetzen.
Sie hatten noch nach der Minderjährigen-Problematik gefragt. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, ist die Teilnahme völlig kostenlos und unverbindlich und insbesondere nicht mit finanziellen oder sonstigen Verpflichtungen des Teilnehmers verbunden.
Die Rechtslage ist insoweit noch nicht ganz einheitlich geklärt. Es wird vertreten, dass § 6 Abs. 2 Jugenschutzgesetz auf solche Online-Gewinnspiele mit Geldgewinnmöglichkeit anwendbar ist mit der Folge, dass Personen unter 18 Jahren nicht teilnehmen dürfen.
Teilweise wird auch vertreten, dass eine Teilnahme mit Zustimmung der Eltern möglich ist. Dieses müßte dann auch in den Teilnahmebedingungen geregelt werden.
Wie Sie sehen besteht bei der Planung und Durchführung eines solchen Online-Formats ein nicht unerheblicher Beratungsbedarf. Sehr gerne können Sie sich (natürlich zunächst völlig unverbindlich) für eine weitere Beratung an mich wenden (gerne auch per Mail an: info@kanzlei-newerla.de). Da das Glücksspielrecht ein nicht unwesentlicher Bestandteil meiner Dissertation gewesen ist, kann ich Ihnen auf diesem Gebiet mit kompetentem Rat zur Seite stehen.
Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch alles Gute und viel Erfolg für Ihr Vorhaben.