Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst bekommen Sie für die Beauftragung eines Anwaltes Beratungshilfe, d.h. Sie gehen zu Ihrem Amtsgericht und holen einen derartigen Schein. Dann übernimmt der Staat die Anwaltskosten außer 15 EUR Gebühr.
Dann senden Sie uns am besten die Unterlagen zu, damit man dies prüfen kann. Es ist in der Tat verworren, warum Sie den Artikel einstellen und der Verkauf nicht durch Sie erfolgt. Das müsste in einem persönlichen Gespräch unter Sichtung der Unterlagen und Sichtung des Angebotes geprüft werden.
Grundsätzlich kann z.B. der Verfahrenswert viel zu hoch angesetzt sein. Es kann auch sein, dass der Rechtsanwalt einen überhöhten Schadensersatz nimmt, auch das kann man dann sehen.
Inwieweit die Spanier haften, müsste dann auch geprüft werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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