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Abmahnung erhalten für ein Angebot das ich mal erstellt habe

11. März 2016 19:21 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Abmahnung

Guten Tag.
Ich habe heute eine Abmahnung erhalten,weil ich vor ca. 2 Jahren bei Amazon einen Artikel eingestellt habe,aber nie selbst den Artikel verkauft habe.Leider konnte ich diesen Artikel nicht löschen,da sich schon jemand "angehangen" hat (somit ist eine Löschung der Seite nicht möglich).
Jetzt ist heute eine Abmahnung gekommen wegen Urheberrechtsverletzung usw. gegen mich,obwohl ich kein Verkäufer von diesem Produkt bin.Leider steht auf der Amazon Seite bei dem Produkt "Original von" (mein Firmenname).Der einzigste Verkäufer der dieses Produkt momentan verkauft ist eine Spanische Firma.

Die Rechtsanwaltskanzlei will jetzt über 2000 Euro von mir bei einem Streitwert von 250000 Euro.Desweiteren eine Unterlassungserklärung usw.
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet,erhalte Wohngeld und das Geld reicht kaum zum Leben.
Ich weiß nicht wie ich einen Anwalt bezahlen soll,geschweige die 2000 Euro.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zunächst bekommen Sie für die Beauftragung eines Anwaltes Beratungshilfe, d.h. Sie gehen zu Ihrem Amtsgericht und holen einen derartigen Schein. Dann übernimmt der Staat die Anwaltskosten außer 15 EUR Gebühr.
Dann senden Sie uns am besten die Unterlagen zu, damit man dies prüfen kann. Es ist in der Tat verworren, warum Sie den Artikel einstellen und der Verkauf nicht durch Sie erfolgt. Das müsste in einem persönlichen Gespräch unter Sichtung der Unterlagen und Sichtung des Angebotes geprüft werden.

Grundsätzlich kann z.B. der Verfahrenswert viel zu hoch angesetzt sein. Es kann auch sein, dass der Rechtsanwalt einen überhöhten Schadensersatz nimmt, auch das kann man dann sehen.

Inwieweit die Spanier haften, müsste dann auch geprüft werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

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