Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Entscheidung der Arbeitsagentur Ihnen eine Sperrzeit aufzuerlegen dürfte einer gerichtlichen Kontrolle nicht standhalten. Eine Sperrzeit darf selbst dann nicht auferlegt werden, wenn der kündigende Arbeitnehmer eine feste Zusage für ein neuen Arbeitsverhältnis hat und dieses dann, wider Erwarten, nicht zustande kommt.
In Ihrem Fall gilt dies erst recht. Nach Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, ist das Auferlegen einer Sperrzeit rechtswidrig, wenn ein sicheres unbefristetes Arbeitsverhältnis gekündigt und darauf hin ein befristetes Arbeitsverhältnis begründet wird, vgl. Bundessozialgericht, Az.: B 11a AL 55/05 R
.
Ich rate Ihnen daher an Widerspruch gegen den Bescheid der Arbeitsagentur einzulegen und nötigenfalls sogar eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 04.08.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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04.08.2015
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15:11
Antwort
vonRechtsanwalt Mikio Frischhut
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