Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.
Die Telekom hat keine Möglichkeit, die Möglichkeit von Gesprächen Minderjähriger auszuschließen. Entscheidend ist hier die Verantwortlichkeit der Eltern. Die Eltern haben einen Telefonanschluß-Rahmenvertrag mit dem Netzbetreiber geschlossen und sind durch diesen verpflichtet, offene Gebühren und Verbindungsentgelte zu bezahlen. In den AGB ist üblicherweise geregelt, dass der Anschlussinhaber für die Nutzung des Anschlusses durch Dritte einzustehen hat, sofern er dies zu vertreten hat. Dieses "Vertretenmüssen" verlangt vom Anschlussinhaber entsprechende "Sicherungsmaßnahmen", das bloße Verbot genügt nicht; 0190-er-Sperren hingegen schon. Da zudem der Minderjährige durch das Telefonat nicht rechtlich verpflichtet bzw. belastet wird, stehen auch die §§ 104 BGB
nicht entgegen. Von daher ist ein (praktisch auch unmöglich durchzuführender) Altersnachweis durch die 0190-Nummernbetreiber nicht erforderlich.
Von daher werden die Eltern zahlen müssen, andere Möglichkeiten sehe ich hier leider nicht.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen geholfen zu haben. Ich stehe für Rückfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragemöglichkeit gerne zur Verfügung. Guten Rutsch!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-
Burgwedel, den 27.12.2005
mailabc@anwaltskanzlei-hellmann.de (entferne abc)
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