Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es geht nach deutschem Recht, da Sie bei einer deutschen Bank ein Konto in Deutschland eröffnet haben.
In der Tat sollten Sie sich an die Schufa zwecks Löschung/veränderter Eintragung wenden.
Schreiben Sie dieses sofort an die Schufa und verlangen Sie auf dieser Grundlage die sofortige Löschung, auch unter Schilderung der von Ihnen genannten Umstände.
Wenn das nichts bewirkt schalten Sie einen Anwalt Ihrer Wahl ein.
Denn nach meiner Ansicht ist die Forderung innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist verjährt und die Sparkasse hätte die Verjährung insbesondere durch ein gerichtliches Verfahren hemmen müssen, was sie offensichtlich nicht getan hat.
Auch bei der Schufa wäre diese nach drei Jahren zu löschen gewesen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Ich habe noch eine Frage. Wie so fangen die nun seit 2012 an zu melden davor war ja nichts von denen zu hören? und Können die nun nach den 11 Jahren noch einen Titel erwirken ?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Ihre Nachfrage beantworte ich gerne wie folgt:
Da die Sache verjährt sein dürfte und Sie die Verjährungseinrede nunmehr schriftlich geltend machen können und sollten, ist eine Klage nicht mehr begründbar. Damit ist keine Titelerlangung mehr möglich.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt