Ab 01.01.2008 werde ich aus beruflichen Gründen für unbegrenzte Zeiten in Frankreich leben (in Elsaß) und dort auch meinen Wohnsitz haben, mit mein Kind und Lebenspartnerin.
Mein Arbeitgeber bleibt weiterhin eine Deustsche Firma (nähe von Ulm)und werde weiterhin unter Vertrag mit diese Firma bleiben. Ich werde mein "normalen" Arbeitsitz in Elsaß haben und werde jährlich ca. 40 bis 50 Tage mein Arbeitgeber in Deustschland für Geschäftslichen Gründen besuchen.
Ich bin von französischer Nationalität. Mein Gehalt wird von der deutsche Firma auf ein Konto bei einer französische Bank überwiesen.
Ich habe keine Einkommen oder Kapitalerträge die in Deutschland anfallen.
Meine Fragen:
1) Muss ich Steuern in Deutschland Zahlen ? Bin Ich für diese ca. 40 bis 50 Tage in Deutschland steuerpflichtig ?
2) Wenn ich steuerpflichtig bin, muss ich dann eine Steuererklarung in Deutschland machen ?
3) Wie kann ich die Doppelversteuerung vermeiden wenn ich tatsächlich in Deutschland auch steuerpflichtig bin ? Muss ich dann in Frankreich das Gehalt für diese ca. 40 bis 50 Tage auch auf meine Steuererklärung in Frankreich angeben.
vielen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben gerne wie folgt beantworten möchte:
In Deutschland werden Sie ab dem 01.01.2008 NICHT steuerpflichtig sein und brauchen deshalb auch keine Steuererklärung abgeben, denn der Arbeitslohn ist in dem Staat zu besteuern, in dem der Arbeitnehmer seine Tätigkeit ausübt, hier also in Frankreich.
Daran wird auch Ihr Aufenthalt von 40 – 50 Tagen in Deutschland nichts ändern, da Sie sich nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in Deutschland aufhalten werden.
Das Gehalt für diese Zeit müssen Sie deshalb in Ihrer französischen Steuererklärung mit angeben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte und weise bei Unklarheiten auf die kostenlose Nachfragefunktion hin.
Mit besten Grüßen
Reinhard Schweizer
Rechtsanwalt, Dipl.-Finanzwirt
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, sodass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Rückfrage vom Fragesteller9. November 2007 | 09:28
Sehr geehrter Herr Schweizer,
Vielen Dank für Ihre Antowrt.
Ich hätte nur noch zwei fragen.
Muss in mein Arbeitsvertrag der Arbeitsitz in Frankreich festgelegt sein ?
Könnten Sie mir bitte sagen welches Gesetz hier diese aussage festlegt.
Besten Dank / Merci Beaucoup für Ihre Beratung.
Freundliche Grüsse
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt10. November 2007 | 14:33
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Nein, steuerrechtlich gesehen braucht in Ihrem Abreitsvertrag der Arbeitssitz NICHT in Frankreich festgelegt zu sein, denn maßgebend ist allein, dass die Tätigkeit dort ausgeübt wird (Art. 13 DBA-Frankreich).