Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen wie folgt beantworten:
Unabhängig davon, ob das eigentliche Insolvenzverfahren beendet ist oder nicht, muss nach 6 Jahren (beginnen in der Regel mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens) über die Restschuldbefreiung entschieden werden. Das hat auch der BGH bestätigt in seiner Entscheidung vom 03.12.2009, AZ XI ZB 247/08. Demnach muss dem Schuldner nach Ablauf der Abtretungserklärung schon vor Beendigung des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erteilt werden. Das Insolvenzverfahren kann unabhängig davon fortgeführt werden, wenn z.B. ein Forderungseinzug o. ä. zu Gunsten der Insolvenzmasse noch nicht abgeschlossen ist. Danach erst erhalten die Gläubiger im Rahmen der Schlussverteilung ihre Quote.
Üblicherweise werden die Verfahrensbeteiligten nach Ablauf der Abtretungsfrist (6 Jahre) vor Beendigung des Insolvenzverfahrens in einem besonderen Anhörungstermin nach § 300 Abs. 1 InsO
zum Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung angehört. Dort müssen die Gläubiger etwaige Versagungsanträge stellen und glaubhaft machen. Sollte dies passieren, kann es daher passieren, dass die Rechtsunsicherheit für den Schuldner selbst nach Ablauf der sechs Jahre noch fortdauert. Allerdings ist es nicht ungewöhnlich, dass Sie den Beschluss vom 28.3.2014 bis jetzt noch nicht haben.
Um Sicherheit zu haben, empfehle ich Ihnen beim Insolvenzgericht (Rechtspfleger) nachzufragen, ob die Gläubiger bereits angeschrieben und auf den Ablauf der Laufzeit der Abtretungserklärung hingewiesen worden sind. Wenn das nicht geschehen sein sollte, liegt ein grober Verstoß des Gerichts vor. Sie sollten dann eine Beschwerde an die Leitung des Gerichts richten mit der Bitte um Aufklärung. Wenn das Versäumnis bei der Treuhänderin liegt - was nach Ihren Ausführungen nicht der Fall zu sein scheint - sollten Sie ihr eine letzte Aufforderung mit Fristsetzung schicken und wenn sich weiterhin nichts tut, sich eben über diese beim Insolvenzgericht beschweren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mit für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Lieben Dank für Ihre Antwort doch leider verstehe ich garnichts und bin nun noch unsicherer und weiß überhaupt nicht was ich machen soll.
Ist das korrekt was die Insolvenzverwalterin geschrieben hat ?
Sehr geehrter Fragesteller,
ist das korrekt, was die Insolvenzverwalterin geschrieben hat: Ja.
Sie teilen mit, dass die Insolvenzverwalterin schreibt Sie, da die Laufzeit der Abtretungserklärung jedoch am 28.03.2014 endete, hat sie das Amtsgericht gebeten, die Gläubiger zur Erteilung der Restschuldbefreiung anzuhören.
Das ist richtig. Die Gläubiger müssen zur Erteilung der Restschuldbefreiung angehört werden, so dass sich - wenn die Gläubiger nicht rechtzeitig informiert wurden - der Beschluss über die Restschuldbefreiung noch verzögern kann. Daher sollten Sie unbedingt beim Insolvenzgericht nachfragen. Damit hoffe ich Ihnen einen Hinweis gegeben zu haben, was Sie nun tun sollten.
Dass das eigentliche Insolvenzverfahren noch nicht abschlussreif ist, hat mit Ihrer Restschuldbefreiung und dem "Frei Sein" nichts zu tun. Es ist für Sie unschädlich, wenn das Insolvenzverfahren weiter läuft, weil z. B. noch mit Geldeingängen von Ihren Schuldnern zu rechnen ist.
Ich hoffe, Ihnen Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben.