Sehr geehrte Fragesteller,
der von Ihnen abgeschlossene Vertrag ist ohne Unterschrift gültig.
Grundsätzlich ist der Abschluss eines Kaufvertrags immer formfrei möglich, dass heisst, nicht an eine bestimmte (Schrift-)Form gebunden. Etwas anderes gilt nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen, beispielsweise beim Grundstückskauf; dort ist Schriftsform ausdrücklich vorgeschrieben.
Der Kaufvertrag über ein Auto hingegen kann auch mündlich abgeschlossen werden und hat volle rechtliche Gültigkeit.
Wenn Sie einen Kaufvertrag per E-Mail abschließen, so wählen Sie statt der mündlichen Form lediglich die Textform, was aber nichts an der grundsätzlichen Gültigkeit des Vertrages ändert.
Die Unterschrift unter einen Vertrag hat lediglich die Klarstellungs- und Beweisfunktion, dass die Identität der Vertragsparteien erkennbar ist, dass die Echtheit der Urkunde gewährleistet ist und dass es dem Empfänger die Prüfung ermöglicht, wer die Erklärung abgegeben hat.
Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
v. Bredow
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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