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Mitarbeiteranschrift für Anzeige herausgeben?

| 18. September 2010 12:39 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin Mitarbeiter bei einem Bildungsträger. Zwei Auszubildende von uns hatten nach Arbeitsschluss auf unserem Gelände eine Auseinandersetzung und einer der beiden möchte Anzeige wegen Körperverletzung erstatten. Um bei der Polizei Anzeige erstatten zu können, bittet er um Herausgabe der Anschrift seines Kollegen, da dieser nicht im Telefonbuch stehe. Nun meine Frage: Darf zu diesem Zweck die Adresse herausgegeben werden oder wird dadurch gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen?

18. September 2010 | 12:46

Antwort

von


(922)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Anschriftsdaten des Mitarbeiters an seinen Kollegen herauszugeben. In der Tat wird der Datenschutz dagegen stehen.

Zur Stellung einer Strafanzeige benötigt Ihr Mitarbeiter diese Informationen auch nicht. Er kann die Strafanzeige auch ohne Adressdaten stellen - die Polizei wird dann allerdings bei Ihnen ermitteln und Sie zur Herausgabe der Daten auffordern.

Der Polizei werden Sie die Adressdaten dann mitteilen müssen, wenn dazu ein entsprechender richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.

Ich hoffe Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Bewertung des Fragestellers 20. September 2010 | 06:42

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