Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich heißt es ja: ich sage nichts ohne meinen Anwalt. Wenn Sie zur Polizei gehen, müssen Sie wissen, dass alles, was sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann.
Wenn die Bewertung den Tatsachen entsprach, also nachweislich wahr war, so fällt dies unter die freie Meinungsäußerung- wenn Sie Begriffe verwandt haben wie Abzocker, Betrüger o.ä., dann ist dies eine Beleidigung und strafbar.
Mehr zum Verhalten im Strafverfahren (allerdings Steuerrecht, aber Allgemeingültig ) https://youtu.be/612Wu__afiY
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen