Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich heißt es ja: ich sage nichts ohne meinen Anwalt. Wenn Sie zur Polizei gehen, müssen Sie wissen, dass alles, was sie sagen, gegen Sie verwendet werden kann.
Wenn die Bewertung den Tatsachen entsprach, also nachweislich wahr war, so fällt dies unter die freie Meinungsäußerung- wenn Sie Begriffe verwandt haben wie Abzocker, Betrüger o.ä., dann ist dies eine Beleidigung und strafbar.
Mehr zum Verhalten im Strafverfahren (allerdings Steuerrecht, aber Allgemeingültig ) https://youtu.be/612Wu__afiY
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 16.05.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst
Tel: 04221-983945
Web: http://www.drseiter.de
E-Mail:
Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Strafrecht
Vielen Dank für die schnelle Rückantwort. Die Bewertung die ich geschrieben habe entspricht der Wahrheit. Ich habe die Person nicht beleidigt.
Die Bewertung ist außerdem nicht mehr sichtbar, da der Geschäftsführer der Firma alle Bewertungen gelöscht hat.
Sollte ich mich bei der Polizei telefonisch zurückmelden?
Was passiert wenn ich mich bei der Polizei nicht melde?
Vielen Dank im Voraus.
Wenn Sie sich nicht melden, muss die Staatsanwaltschaft gemäß Aktenlage entscheiden. Melden Sie sich telefonisch, wird alles notiert, was Sie sagen und ggf. gegen Sie verwendet.
Wenn Sie allerdings etwas zur Verteidigung vorzubringen haben, macht es Sinn, eine Aussage zu machen. ABER: Da Sie Laie sind, ist eine Selbstvertretung immer schwer und auch die Einschätzung, was sagt man, was sagt man nicht. Daher rate ich nie dazu, ohne einen Anwalt einen Aussage zu machen (jahrelange Erfahrung mit Aussagen von Mandanten, die ohne Anwalt ausgesagt haben - zu retten ist dann immer schwer).
Eine Pflicht zur Meldung bei der Polizei gibt es ebensowenig wie die Pflicht, dort zu erscheinen. dies gilt nur bei der Staatsanwaltschaft (eher Ausnahme) oder dem Gericht. Ihnen würde also keine Strafe drohen, wenn Sie nicht hingehen.