Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Den Führerschein müssen Sie erneut beantragen. Wenn dieser pünktlich nach Ablauf der Sperre ausgestellt werden soll, sollten Sie den Antrag drei Monate vor Ablauf der Sperre stellen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Sperrfrist zu verkürzen, frühestens nach Ablauf von drei Monaten der Sperrfrist bei Ersttätern. Die Sperrfrist wird verkürzt, wenn Anhaltspunkte bestehen, die darauf schließen lassen, dass Sie zum Führen eines Fahrzeuges nicht mehr ungeeignet sind. Indiz hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Nachschulung.
Wenn keine MPU vom Gericht angeordnet wurde – dies ist in der Regel ab 1,6 Promille der Fall – dann müssen Sie diese nicht ablegen. Es empfiehlt sich aber dennoch um Ihre Geeignetheit nachzuweisen. Achten Sie bitte darauf, dass das Ergebnis dieser Prüfung ausschließlich Ihnen übersandt wird und nicht direkt an die Fahrerlaubnisbehörde. Sollte nämlich das Ergebnis negativ ausgefallen sein und die Behörde hiervon Kenntnis erhalten, wird die Sperrfrist voraussichtlich nicht verkürzt.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Hein,
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Nur um mich noch mal abzusichern: d.h. ich muss den Führerschein nicht neu ablegen(Fahrstunden, theoret, prakt. Prüfung), sondern nur neu beantragen, richtig?
mit dankbaren Grüßen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hiermit nehme Ihrer Nachfrage wie folgt Stellung:
Nein, Sie müssen die Führerscheinprüfung nicht erneut ablegen, sondern nur einen Antrag auf die Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Ich hoffe Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin