Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

zustimmung der kindesmutter zur vaterschaftsanerkennung

21. Dezember 2010 23:24 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von

Notar und Rechtsanwalt Oliver Wöhler

sehr geehrte damen und herren

ich habe da ein problem
meine 19 Monate alte Tochter lebt in einer vollpflegefamilie und ich habe die vaterschaft mit zustimmung des jugendamtes anerkannt. nun sagt man mir bevor ich den umgang zu meiner tochter bekommen kann benötigen sie nun die zustimmung der Kindesmutter.
wie kann man nun die mutter umgehen? denn das jugendamt will das die kindesmutter meine tochter zur adoption frei gibt was ich verhindern will. Geht das nur über die vaterschaftsfestellung oder habe ich da andere möglichkeiten??
ich bitte um eine schnelle antwort damit ich dann auch tätig werden kann.bitte helfen sie mir.

ein verzweifelter vater

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie benötigen in jedem Fall die Zustimmung der Kindesmutter um die Vaterschaft anerkennen zu können. Dies bestimmt § 1595 I BGB . Auch wenn der Mutter die elterliche Sorge insoweit nicht zusteht, ist Ihre Zustimmung nötig. Ohne wirksame Anerkennung ist Ihnen der Weg zur elterlichen Sorge versperrt. Sie sollten zunächst versuchen die Zustimmung zu erhalten, weil erst danach die Möglichkeit der gemeinsamen oder alleinigen elterlichen Sorge besteht. Falls die Kindesmutter ablehnt, können Sie versuchen die Feststellung der Vaterschaft über das Gericht zu erreichen. Danach müsste es Ihr Ziel sein, die alleinige elterliche Sorge zu erhalten.

Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie hier nicht weiterkommen.

FRAGESTELLER 5. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER