Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Sie benötigen in jedem Fall die Zustimmung der Kindesmutter um die Vaterschaft anerkennen zu können. Dies bestimmt § 1595 I BGB
. Auch wenn der Mutter die elterliche Sorge insoweit nicht zusteht, ist Ihre Zustimmung nötig. Ohne wirksame Anerkennung ist Ihnen der Weg zur elterlichen Sorge versperrt. Sie sollten zunächst versuchen die Zustimmung zu erhalten, weil erst danach die Möglichkeit der gemeinsamen oder alleinigen elterlichen Sorge besteht. Falls die Kindesmutter ablehnt, können Sie versuchen die Feststellung der Vaterschaft über das Gericht zu erreichen. Danach müsste es Ihr Ziel sein, die alleinige elterliche Sorge zu erhalten.
Ohne anwaltliche Hilfe werden Sie hier nicht weiterkommen.
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