Ich habe seit dem 01.05.03 eine neue Arbeitsstelle gefunden.
DAs Arbeitsamt hat mir aber noch damals Arbeitslosengeld für den Monat 06/03 überwiesen. Ich habe dem Arbeitsamt zwar mitgeteilt das ich am 01.05.03 zu arbeiten anfange auch eine Rückzahlung per Raten habe ich angeboten, bis heute keine ANtwort.
Stattdessen habe ich nun eine Anklageschrift bekommen nach §263 STGB "Vorspielung falscher Tatsachen einen Irrrtum erregt.
Nun habe ich zwei Wochen Zeit mich dazu zu äußern.
Was soll ich jetzt machen ich bin doch sehr daran intressiert die Sache ohne evtl.Gerichtsverhandlung zu klären.Habe ich eine Chance aus der Sache gut raus zu kommen ????
Sie schreiben, daß Sie dem Arbeitsamt mitgeteilt haben, daß Sie zum 1.5.2003 eine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Schreiben Sie dies an die Staatsanwaltschaft und legen Sie eine Kopie des Schreibens bei.
Sie sollten auch erwähnen, daß Sie schon eine ratenweise Rückzahlung angeboten hätten.
Dann dürfte das Verfahren eher glimpflich u.U. sogar mit einer Einstellung enden.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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