Rechtsanwaltskanzlei Filler
Weender Landstraße 1
37073 Göttingen
Tel.: 0551 – 79 77 666
Fax: 0551 – 79 77 667
E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
1.
Es ist nur dann sinnvoll zur Polizei zu gehen und Selbstanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die Bank in Gifhorn tatsächlich ihrerseits eine Anzeige erstatten wird. Bislang hat sie lediglich damit gedroht. Diese Tatsache, dass zunächst ein Drohung ausgesprochen wurde und nicht bereits eine Anzeige erstattet wurde spricht dafür, dass man sich mit der Bank auseinandersetzen kann und eine Anzeige vermieden werden kann. Daher empfehle ich zunächst die Bank anzusprechen und nachzufragen, ob eine Anzeige vermieden werden könne.
Die Bank erhält aufgrund einer Anzeige und einem Strafverfahren gegen Sie keinen unmittelbaren Vorteil. Vielleicht genügt es, dass die Bank sieht, dass Sie den Fehler bereuen und tatsächlich kein Schaden entstanden ist.
2.
Die erste Verurteilung ist aktenkundlich und steht in Ihrem Bundeszentralregisterauszug. Die ermittelnde Staatsanwaltschaft und das Gericht werden hiervon automatisch in Kenntnis gesetzt.
3.
Ein Wiederholungstäter hat im Ergebnis mit einem höheren Strafmaß zu rechnen, da die erste Strafe augenscheinlich nicht hinreichend abgeschreckt hat. Strafmildernd dürfte für Sie sprechen, dass tatsächlich keine Schädigungsabsicht und kein Schaden eingetreten ist.
Sie müssen allerdings mit einer Geldstrafe rechnen, die höher liegt als 20 Tagessätze. Dies für den Fall, dass die Tat durch die Bank oder den Lieferanten zur Anzeige gebracht wird.
Ggf ist es sinnvoll sich über einen Anwalt mit der Bank in Verbindung zu setzen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin
Ich war bereits sofort am freitag zur Bank gefahren und habe mich entschuldigt für mein Handeln. Der Herr ( ein Chef ) irgendeiner Kreditabteilung ) meinte, das 2 weitere Mitarbeiter der Bank auch meinten, das es sich meinerseits nicht um ein Versehen oder anderes handeln könnte, und eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstellt wird wegen Urkundenfälschung.
Ich hatte erst erklärt, das es sich um ein versehen handele, und ich beim kopieren von Unterlagen mehrer Schriftstücke übereinander gelegt hätte. sodaß so fälschlicherweise das Schriftstück zustande gekommen sei, und es so aussehe, als wäre das Schriftstück von der Bank in Gfhorn erstellt worden sei.
Ich wußte mir am freitag zuersteinaml in Panik nicht anders zuhelfen.
Natürlich weiß ich, das das großer Unfug war.
Also meinen sie, ich sollte zuerst einmal noch nicht zur Polizei gehen und Selbstanzeige erstellen, sondern nochmals vesuchen mit diesem Herrn von der Bank zureden? Bzw abzuwarten, ob etwas kommt von der Polizei/ Staatsanwaltschaft.
Vor 2 Jahren kam ein Poliezibeamter mit der Anzeige vond er Staatsanwaltschaft.
Ist das generell immer so?
Denn mein Mann weiß von dem alle nichts, und darum bekomme ich immer mehr Panik
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E-mail: filler@goettingen-recht.de
In Beantwortung Ihrer Fragen teile ich Ihnen folgendes mit:
Nach ihrer weiteren Schilderung gestaltet sich der Sachverhalt etwas anders.
Auch hiernach lohnt sich meines Erachtens der versuch der Klärung mit der Bank. Allerdings sollten Sie nicht versuchen, sich herauszureden, da die Bank dieses verständlicherweise nicht akzeptieren wird.
Versuchen Sie, auf Ihre Zwangslage aufmerksam zu machen, die Sie dann auch zunächst davon abgehalten hat, den Fehler der Bank gegenüber einzugestehen.
Falls dieser Versuch scheitern sollte, ist es angebracht, sich bei der Polizei zu melden. Es ist zwar absolut unüblich, dass die Polizei in solchen Fällen persönlich vorspricht, kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Es wird Ihnen im Normalfall auf postalischem Weg eine Vorladung zugesandt werden.
Es ist schließlich immer besser, sich mit Ihrem Mann auszusprechen, da der Druck, der auf Ihnen lastet, weil Ihr Mann es erfahren könnte offensichtlich größer ist, als die zu erwartende Strafe es rechtfertigt.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
(Regine Filler)
Rechtsanwältin