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weiterhin unterhalt an meine frau, ... ja oder nein ?

31. Juli 2009 22:53 |
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Familienrecht


Beantwortet von


22:08

meine frau und ich werden am 05.08. geschieden. ich zahle unterhalt an unseren sohn (fast 3 jahre alt) und sie. natürlich zahle ich auch nach der scheidung an meinen sohn, keine frage. aber an sie ? wichtig: sie wohnt seit geraumer zeit mit ihrem neuen freund unter einem dach. er ist dort auch gemeldet und hat ein ähnliches netto-einkommen wie ich (sagt er zumindest), ca. 2000,- euro netto. sie arbeitet mittlerweile wieder 2-3 tage die woche, vollzeit.

kann/muß ihr freund dann nicht für sie aufkommen ?

ich hoffe, die infos genügen ihnen.

danke vorab.

31. Juli 2009 | 22:58

Antwort

von


(918)
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52349 Düren
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wenn Ihre Frau noch keine 2 Jahre mit ihrem neuen Freund zusammenlebt, steht diese neue Beziehung einem Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht entgegen: Ihre Frau hat nämlich keinen Unterhaltsanspruch gegen ihren neuen Partner. Er muss nicht für sie aufkommen.

Ob Ihre Frau gegen Sie einen Unterhaltsanspruch hat und in welcher Höhe, das hängt davon ab, welche Einkünfte Sie beide während der Zeit des Zusammenlebens hatten und welche Einkünfte Sie beide nach der Scheidung haben. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt dürfte ihr zustehen, wenn sie nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann - was geprüft werden müsste.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt



Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2009 | 23:26

vor der geburt unseres sohnes 2006 ging sie ganz normal arbeiten, 5 tage die woche. vollzeit, wie ich auch. wir hatten das gleiche gehalt. nach der geburt ist sie wieder als 2-tageskraft eingestiegen. bis heute, d.h.sie verdient nach der scheidung genau so viel wie vorher. sagen wir mal 600-700 euro netto.
also muss ich weiter zahlen ?

Rückfrage vom Fragesteller 31. Juli 2009 | 23:27

vor der geburt unseres sohnes 2006 ging sie ganz normal arbeiten, 5 tage die woche. vollzeit, wie ich auch. wir hatten das gleiche gehalt. nach der geburt ist sie wieder als 2-tageskraft eingestiegen. bis heute, d.h.sie verdient nach der scheidung genau so viel wie vorher. sagen wir mal 600-700 euro netto.
also muss ich weiter zahlen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2009 | 22:07

Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau auch nach der Scheidung weiterhin Unterhalt verlangen kann.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. August 2009 | 22:08

Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau auch nach der Scheidung weiterhin Unterhalt verlangen kann.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

ANTWORT VON

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