Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Ihre Frau noch keine 2 Jahre mit ihrem neuen Freund zusammenlebt, steht diese neue Beziehung einem Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht entgegen: Ihre Frau hat nämlich keinen Unterhaltsanspruch gegen ihren neuen Partner. Er muss nicht für sie aufkommen.
Ob Ihre Frau gegen Sie einen Unterhaltsanspruch hat und in welcher Höhe, das hängt davon ab, welche Einkünfte Sie beide während der Zeit des Zusammenlebens hatten und welche Einkünfte Sie beide nach der Scheidung haben. Ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt dürfte ihr zustehen, wenn sie nicht in Vollzeit arbeiten gehen kann - was geprüft werden müsste.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
vor der geburt unseres sohnes 2006 ging sie ganz normal arbeiten, 5 tage die woche. vollzeit, wie ich auch. wir hatten das gleiche gehalt. nach der geburt ist sie wieder als 2-tageskraft eingestiegen. bis heute, d.h.sie verdient nach der scheidung genau so viel wie vorher. sagen wir mal 600-700 euro netto.
also muss ich weiter zahlen ?
vor der geburt unseres sohnes 2006 ging sie ganz normal arbeiten, 5 tage die woche. vollzeit, wie ich auch. wir hatten das gleiche gehalt. nach der geburt ist sie wieder als 2-tageskraft eingestiegen. bis heute, d.h.sie verdient nach der scheidung genau so viel wie vorher. sagen wir mal 600-700 euro netto.
also muss ich weiter zahlen ?
Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau auch nach der Scheidung weiterhin Unterhalt verlangen kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Ich gehe davon aus, dass Ihre Frau auch nach der Scheidung weiterhin Unterhalt verlangen kann.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann