Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine Strafe von drei Jahren auf Bewährung nicht möglich ist. Maximal kann eine Strafe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.
Ich gehe davon aus, dass gemeint war, dass die Bewährungszeit drei Jahre betragen soll.
Aus den drei Taten würde im Nachhinein eine Gesamtstrafe gebildet werden. Ob dies zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung führt kann von hier aus nicht beurteilt werden. Dies hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa Schadenhöhe, Vorstrafen etc.
Ich würde Ihnen dringend empfehlen einen Verteidiger zu konsultieren. Evtl kann erreicht werden, dass alle drei Taten gemeinsam verhandelt werden.
Eventuell wäre ein Antrag auf Beiordnung als Pflichtverteidiger erfolgsversprechend.
Gerne steh ich Ihnen für eine Nachfrage oder aber auch für eine weitergehende Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Antonio Durán Muñoz
Rechtsanwalt
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