Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Offenbar sollen Sie als Beschuldigter vernommen werden. Da Sie nicht genau wissen, worum es vorliegend geht und was man Ihnen konkret vorwirft, kann ich Ihnen nur raten, den Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen und keine Angaben zur Sache zu machen. Im Übrigen sind Sie weder verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen noch Angaben zu machen, da niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu belasten.
Ich empfehle Ihnen, eine/n Strafverteidiger/in vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen zu beauftragen. Diese/r kann dann Einsicht in die Ermittlungsakten beantragen. Nach Akteneinsicht können Sie dann immer noch Angaben zur Sache machen, wenn bekannt ist, was man Ihnen genau vorwirft. Zusammen mit der/dem Kollegin/en kann dann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden, die auch berücksichtigt, wie die Sache vor dem Hintergrund Ihrer bestehenden Bewährungsstrafe zu beurteilen ist.
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