Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie sollten sich auf jeden Fall mit dem gegnerischen Anwalt in Verbindung setzten. In der neueren Rechtsprechung werden die früheren erheblichen Streitwerte nicht mehr gehalten. Beispielsweise hat das OLG Braunschweig den Streitwert wegen des zu bewertenden Interesses bei einem Foto in einer Ebay-Auktion auf 600 € festgesetzt (2 W 92/11
). Damit betrügen die Anwaltskosten rund 150 €.
Der Schadenersatz kann im Wege der Lizenzanalogier ermittelt werden, wobei bei einem Foto wohl Werte von rund 90 € pro Woche angenommen werden können:
"Ein solches Lizenzentgelt von 45,00 Euro pro Bild ist dasjenige, auf das sich ein vernünftiger Lizenzgeber an seiner Stelle mit einem vernünftigen Lizenznehmer anstelle des Beklagten angemessener Weise geeinigt hätten. Dies schätzt das Gericht gemäß §§ 495
, 287 Abs. 1 ZPO
unter Berücksichtigung der Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing. Ihnen zufolge beträgt bei einer Nutzungsdauer von einer Woche bei Veröffentlichung auf einer "Homepage" das Entgelt 90,00 Euro" ( AG Köln, 137 C 53/12
).
Damit sollte ein gewisser Verhandlungsspielraum zu eröffnet sein.
Sollten Sie weiter Hilfe benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
RA Steininger
Diese Antwort ist vom 26.06.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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