Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Als Fotografin ist Ihre Frau Urheberin, das ist völlig richtig.
Daher hätte die Veröffentlichung in der Zeitschrift grundsätzlich nur mit Zustimmung Ihrer Frau erfolgen dürfen. Im Streitfall müsste die Kundin nachweisen können, dass Sie die Erlaubnis/Lizenz zur Veröffentlichung in der Zeitschrift hatte.
Sofern Sie diese nicht hatte, hätte sie durch die Verbreitung einen Urheberrechtsverstoß begangen und könnte auf Unterlassung und gegebenenfalls Schadensersatz in Anspruch genommen werden.
Die Zeitschrift könnte hier, sofern die Kundin zur Weitergabe nicht berechtigt war, ebenfalls auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Es könnte somit zwar keine Richtigstellung (es geht ja nicht um eine Äußerung) sehr wohl aber eine Unterlassung für die Zukunft verlangt werden.
Beim Vorliegen eienr Urheberrechtsverletzung können also grundsätzlich beide parallel bzw. alternativ in Anspruch genommen werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Beste Grüße aus Bremerhaven
Danjel Newerla
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
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Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Besten Dank. Auf Seite der Zeitschrift kann ich also ausschließen eine zukünftige weitere Nutzung (Verwendung) untersagen. Ein Hinweis auf den falschen Credit mit meinem Namen in einer Folgeausgabe als Klarstellung kann nicht verlangt werden. Darüberhinaus sind weitere Forderungen gegen die Zeitschrift ausgeschlossen. Richtig so?
Guten Morgen,
Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworten möchte:
Ihre Zusammenfassung ist absolut zutreffend dargestellt.
Weitere Ansprüche gegen die Zeitschrift bestehen nicht derzeit. Sollte die Zeitschrift sich trotz der Aufforderung zur zukünftigen Unterlassung nicht daran halten, also das Foto erneut veröffentlichen, könnten Sie zusätzlich auch Schadensersatz geltend machen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Nachfrage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und wünsche Ihnen noch einen angenehmen Tag.
Beste Grüße aus Bremerhaven
Danjel Newerla