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unterhaltszahlung bei eheaehnlichen verhaeltnissen

3. Oktober 2004 06:43 |
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Familienrecht


Beantwortet von

sehr geehrte damen und herren, ich habe 10 jahre mit meinem partner in eheaehnlichen verhaeltnissen gelebt. wir waren nach indischer tradition verheiratet. wir haben nach unserer trennung vereinbart, das mein partner ein jahr lang unterhalt fuer mich zahlt. wir haben das sogar schriftlich festgehalten mit seiner unterschrift. heisst das damit, das er nun verpflichtet ist das auch zu tun oder habe ich keine rechte auf unterhalt?

3. Oktober 2004 | 10:11

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail:

Sehr geehrte Frau X,

zunächst ist darauf hinzuweisen, daß auch eine im Ausland geschlossene Ehe zu Unterhaltsverpflichtungen führen kann. Dazu müßte man auch mehr über die Umstände der Eheschließung wissen. Wo wurde die Ehe geschlossen? Ist die Ehe in Indien registriert worden?

Sie sollten dies in einem Beratungsgespräch mit einem Anwalt klären.

Unabhängig von dieser Frage hat sich Ihr "Mann" für ein Jahr Unterhalt verpflichtet. Hier müßte man aber auch die Formulierung in dem Vertrag sehen.

Ich schlage Ihnen vor, dieses Schreiben mit zu einem Anwalt zu nehmen und in einem Beratungsgespräch diese Fragen klären.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt






Rechtsanwalt Klaus Wille

ANTWORT VON

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