Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich rate Ihnen dringend, vor dem Termin zur polizeilichen Vernehmung einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Denn nach Ihrer Schilderung besteht die Gefahr (aus der ferne kann ich dies natürlich nicht abschließend beurteilen), dass Sie eine Verkehrsstraftat nach § 315c StGB
begangen haben, indem Soe entweder "falsch überholt" (§ 315c Absatz 1 Nr. 2b) haben, oder "an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn" eingehalten haben (§ 315c Absatz 1 Nr. 2e).
Die Konsequenz einer solchen Straftat bedeutet, dass Ihnen gemäß §§ 69,69a StGB
die Fahrerlaubnis entzogen und vor Wiedererteilung eine mindestens sechsmonatige Sperrfrist auferlegt wird.
Aufgrund der hier (neben der möglichen strafrechtlichen Verurteilung)drohenden fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen rate ich daher abschließend nochmals dringend, sich vor einer eventuellen Aussage anwaltlich vertreten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
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vielen dank für ihre schnelle antwort!
da ich keine rechtschutzversicherung habe, habe ich meine ausage bei der polizei schon gemacht!
wie ich sie jetzt verstanden habe, bekomm ich meinen führerschein füe ein halbes jahr weg, kommt sonst noch was dazu, bußgeld? Kommtt es zu einer gerichtsverhandlung?
Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte an dieser Stelle nochmals betonen, dass ich aus der Ferne nicht abschließend beurteilen kann, Sie ein Straftat nach § 315 c StGB
begangen haben- aufgrund Ihrer Schilderung muss dies allerdings ernsthaft in Betracht gezogen werden.
Falls Sie eine entsprechende Straftat begangen haben, müssen Sie mit einer Gerichtsverhandlung und darin mit einer Geldstrafe rechnen, dazu wird Ihnen voraussichtlich die Fahrerlaubnis entzogen und eine mindestens sechsmonatige Sperre für die Neuerteilung auferlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt