Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Eigentümer / Halter des Fahrzeugs kann von Ihrem Sohn 1300 € verlangen.
Der Betrag setzt sich zusammen aus: Restwert - Wiederbeschaffungswert, also 1600 € - 300 € = 1300 €.
Daneben kann der Eigentümer auch weiteren Schadensersatz verlangen, wenn ihm weiterer Schaden entstanden ist - z.B. Höherstufung Versicherung, Abschleppkosten etc.
Wenn ein Sachverständiger das Fahrzeug begutachtet und bewertet hat, sind auch diese Kosten Schaden und daher von Ihrem Sohn zu bezahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike J. Schwerin, Rechtsanwältin
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Diese Antwort ist vom 17.10.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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