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umlaufbeschluss

27. Oktober 2012 22:34 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


00:57

Kann ich als verwalter einen umlaufbeschluss zur abstimmung allen eigentümern paralell schicken und dann zurück zum verwalter.danach würde ich ein abstimmungsergebniss und eine beschlussamlung an alle schicken.oder muss das ein eigentümer dem nächsten senden?
Mfg

-- Einsatz geändert am 27.10.2012 22:45:19

27. Oktober 2012 | 23:58

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Es ist völlig ausreichend und auch allgemein üblich, den Umlaufbeschluß parallel an jeden Eigentümer zu senden, die diese dann direkt an den Verwalter zurücksenden. Das Ergebnis ist dann direkt an alle Eigentümer zu schicken.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 28. Oktober 2012 | 00:15

Also bitte nochmal. Den umlaufbeschluss schicke ich seperat an jeden eigentümer. das abstimmungsergebniss erfahren die eigentümer erst wenn alle schreiben zurück bei mir sind?

Rückfrage vom Fragesteller 28. Oktober 2012 | 00:15

Also bitte nochmal. Den umlaufbeschluss schicke ich seperat an jeden eigentümer. das abstimmungsergebniss erfahren die eigentümer erst wenn alle schreiben zurück bei mir sind?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Oktober 2012 | 00:57

Sehr geehrte Ratsuchende,

das ist korrekt.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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