wohnrecht nach scheidung
vom 30.9.2015
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
ich habe vor ca 20 jahren ein kleines haus von meinen eltern geerbt . meinem mann dort testamentarisch in einem gemeinsamen testament ein wohnrecht eingeräumt . eine eintragung ins grundbuch existiert nicht und ich selber bin mir auch sicher, das ich keinen anderen vertrag mit ihm geschlossen habe . da mein mann architekt ist , hatte er die planung übernommen für den anbau . gelder sind von meinen eltern , meiner tante und ein kredit auf meinen namen gekommen . schon lange lebe ich von meinem mann getrennt und möchte mich jetzt scheiden lassen . den von ihm genutzen raum , würde ich gerne meinen kindern zur verfügung stellen .kann ich nach der scheidung auf einem auszug meines mannes bestehen ? oder muss ich eine bestimmte m2 zur verfügung stellen ? lange zeit hatte mein mann sich nicht an irgendwelchen unterhaltskosten beteiligt und zur zeit bekomme ich im monat 150 euro von ihm . alle anfallenden kosten und reperaturen .