Kann ich noch nach Verkauf und Eintragung von meinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Sehr geehrte Anwälte, Wenn man nicht informiert wird vom Verkäufer hat man dann u.a das Recht auch nach erfolgten Kauf eines Dritten auf Einstieg in den Kaufvertrag bzw auf notarielle Rückabwicklubg bei einer Erbengemeinschaft? Wenn also der Miterbe seinen Anteil am Haus verkauft ohne mir das zu sagen, was kann ich dann tun ? Ich würde evtl gern selber kaufen Gilt das vorksufsrecht erst ab Kenntnis zu laufen?