ich habe seit Dezember 2013 ein haus an eine Einzelperson zu wohnzwecken vermietet. die vormieterin war ein Heilpraktikerin. da sie mir vor Abschluss des Mietvertrages mitteilte, dass sie ihren beruf dort ausüben will, haben wir das ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten. der neue mieter ist mit seiner Partnerin im Dezember 2013 eingezogen und hat im laufe der Monate in der ehemaligen Wohnküche ihr style-studion eingerichtet. wie groß der kundenbesuch war und ist lässt sich schlecht feststellen, da es sich auch um Besucher des Mieters handeln könnte. der neumieter hatte eine reihe von Sonderwünschen vor Abschluss des Mietvertrages mit mir vereinbart. unter anderem den umbau eines kleines Zimmers in eine küche mit Durchbruch zum wohnzimmer. da der mieter Gastronom ist, war die Reduzierung auf eine kleine küche nachvollziehbar. der umbau war aber vorwiegend dazu gedacht, einen zusätzlichen raum für das stylestudio zu gewinnen. ärger gab es mit einem nicht vermieteten stellplatz ( 2 stück) vor dem haus, den der mieter mitbenutzt und damit den nicht angemieteten stellplatz ständig blockiert. im internet wird unter der adresse des studios auf über 10 professionellen Seiten auch ein immer freier parkplatz vor dem haus angeboten. der mieter hat sich wegen des Gewerbes darauf berufen, dass ja die vormieterin ein gewerbe hatte. im Gegensatz zur vormieterin wurde das haus aber aus guten gründen nur zu wohnzwecken vermietet. die Partnerin hatte vor mietbeginn und einige Monate nach Einzug in mein haus auch eine andere geschäftsadresse angegeben. da der mieter ohne Zeitdruck aus seinem eigenen haus ausgezogen ist ( steht zum verkauf) nehme ich an, dass er vorsätzlich gehandelt hat. er hat mich auch die umbaukosten für das studio bewusst zahlen lassen. die frage lautet nun: muss ich die nutzungsänderung dulden und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit den mieter wegen der nicht genehmigten Gewerbenutzung herauszuklagen