Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Darf ich mich nun auf meiner Werbetafel TCM Therapeut Dipl.Name des Instituts nennen ...?"
Das sollten Sie bis zu einer abschließenden Klärung mit der "andern, staatlich zugelassenen Schule" dringend unterlassen, da es ansonsten zu einer Strafbarkeit und/oder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (z.B. § 5 UWG
) kommen könnte.
Denn das Führen einer Diplombezeichnung, die nicht von einer Hochschule oder Berufsakademie verliehen wurde, kann gem. § 132a II StGB
strafbar sein.
Hier wäre mit dem ausstellenden Institut abzuklären, inwieweit das erteilte Diplom überhaupt von § 132 a StGB
erfasst wird bzw. das Institut staatlich anerkannt ist und derartige "institutsbezogene Diplome" erteilen darf.
Wenn Sie zudem weder Arzt oder HP sind, besitzen Sie grundsätzlich auch keine Heilerlaubnis.
Eine Heilerlaubnis ist aber bei vielen Anbietern von TCM Diplomen Voraussetzung für das Diplom selbst ( siehe z.B. http://bit.ly/15TBwYs ).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
17. August 2013
|
23:20
Antwort
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