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25 Ergebnisse für strafmaß verurteilung fahren hier

Filter Strafrecht
falsche Umweltplakette im Auto: Anzeige wegen Urkundenfälschung
vom 17.7.2020 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Hier meine Fragen: Gibt es die Chance die Sache als fahren mit falscher Plakette auszulegen? ... Demnach würde die Angelegenheit nach meiner Recherche wie Fahren ohne Plakette behandelt und mit einem Bußgeld belegt. Wenn es tatsächlich zur Verurteilung kommt, was ist das übliche Strafmaß bei einem solchen Vergehen?
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung
vom 7.1.2020 für 48 €
Später haben die Kollegen Herrn X zurück gelassen, da dieser später alleine mit einem Taxi zurück fahren wollte. ... Was empfehlen Sie für das weitere Vorgehen und welches "Strafmaß" wäre hier überhaupt gerechtfertigt, falls es zu einer Verurteilung kommt?
Beim Graskauf erwischt, nun Vorladung als Zeuge zu §29 BtMG
vom 9.4.2017 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, ich schreibe Ihnen, weil ich vor 2 Tagen eine Vorladung vom Amtsgericht erhalten habe. Ich soll als Zeuge aussagen und bin gerade etwas nervös. Gar nicht mal so sehr wegen der Geschehnisse, vielmehr fällt der Termin genau in meinen gebuchten Urlaub im Juni und ich müsste dafür im Urlaub zurückreisen oder komplett stonieren.
Polizeiliches Führungszeugnis für Steuerstrafverfahren maßgeblich?
vom 5.3.2014 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich bin im Zeitraum 1997 bis 2010 mehrfach wegen Betrug und fahren ohne Führerschein zu Geldstrafen und auch zu einer Haftstrafe von 1,5 Jahren die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde verurteilt worden. ... Spielen die alten Verurteilungen darin eine Rolle? Und wird der Richter von den damaligen Verurteilungen Kenntnis haben?
Einfuhr Besitz geringfügiger Menge Btm. Was nun?
vom 24.9.2013 53 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Protokoll) von 1,8 g brutto vor Ort - Menge wurde nicht im Fahrzeug sondern auf der Autobahn gefunden - Aussage wurde verweigert - Drogentest negativ (d.h. fahrtüchtig) - Wischtest an Händen und im Auto positiv - keine Vorstrafen oder jemals auffällig - Kontrolle wurde vom Zoll durchgeführt Meine Fragen: - Mit welchem Strafmaß muss gerechnet werden (Bayern) - Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Führerschein entzogen wird Die Vorladung ist noch nicht eingegangen.
Berufungswideruf nach einem Unfall mit Alkoholeinfluss?
vom 9.5.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich habe noch 4-5 Monta Bewährungszeit aus einer Verurteilung wegen Betruges (5 Monate Freiheitsentzug ausgesetzt auf 2 Jahre zur Bewährung) Gestern hatte ich einen Unfall unter alkoholeinfluss mit einem BAK von ca 0,8 %o . Der Unfallgegner war ein Taxifahrer der zwar zu schnell war (100 km/h) in der Stadt aber da ich angetrunken war werde ich wohl die ganze Schuld bekommen(Der Fahrgast hat selbst ausgesagt dass der Fahrer dieses Tempo hatte).
Strafmaß der fahrlässigen/vosätzlichen Körperverletzung
vom 12.9.2011 50 € Historischer Preis
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Hallo Ich habe eine frage . vor wenigen tagen ereignete sich ein vorfall worum es erst mal um beleidigug ging , das ganze kam dann soweit das die person hier auftauchte und auf einen gegenstand schlug aufgrund dessen hat die andere person den jenigen so verletzt das er einen schaden der wirbelsäule erlitt. es ist aber nicht durch schlagen sondern durch schubsen entstanden das die person zu boden fiel als er am boden lag dachte die person die ihn eschubst hatte das er nochmal mit den füssen zutreten würde . daraufhin drehte er die beine um für ein paar sekunden so das die person schlecht luft bekam man stellte etwas mit dem wirbel fest . 2 tage später konnte die person wieder ausser haus und auch auto fahren . ich bin nicht vorbestraft noch nicht wegen körperverletzung nur wegen geldstrafe .ich weiss das die personen das anzeigen wollen allerdings eine weitere anzeige machen wollen die aber 6 monate her ist aus rache und dann sagen wollen das es erst vor kurzem geschehen sei das ist aber nicht so eine schlimme sache gewesen wie diese . aber das wäre ja dann eine falsch aussage . was passiert mir jetzt im schlimmsten fall sie wollen das ganze unter vorsätzlich drehen das war aber nicht geplant sondern erst nach dem bei mir auf ein gegenstand eingeschlagen wurde .dieser vorfall gab plötzlich weil ich rot war und ich kann ihnen versichern das das so nicht geplant war , bekomme ich daraufhin auch erst eine anhörung oder mit was kann ich in diesem fall rechnen. desweiteren schwörte man mir rache wenn es der person besser ginge , und sie drohten mich auch anzuschwärzen bei ämtern was am ende garnicht stimmt um mir zu schaden wegen dem vorfall wie kann ich weiter vorgehen über sachen die dann am ende nicht stimmen.
Gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung - Strafmaß und Verteidigung?
vom 1.7.2011 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zuletzt wurde das Verfahren wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis unter dem AZ..... am 29.09.2005 durch die Staatsanwaltschaft ... gem. $ 45 Abs. 3 JGG eingestellt Der Angeschuldigte D. ist bisher einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten. ... Wie könnte in Anblick auf die Anklageschrift die Verurteilung aussehen ?
Betrug i.V.m. Urkundenfälschung - Studienausweis
vom 2.5.2011 23 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dort wurde die Ermittlung gleich eingeleitet und meine Befragung erfolgte: - ich gestand die Fälschung und die Benutzung - als Hintergrund gab ich die aktuelle Zugfahrt mit den damit verbundenen hohen Kosten an - es handelte sich um die erste Benutzung der Fälschung (fahre sonst mit eigenem PKW und kaum Zug) - ich bereue die Tat und war mir über die schwere des Vergehens nicht bewusst Meine Aussage wurde protokolliert, Beweismittel eingezogen. ... Zu meiner Person: - 23 Jahre, Student in einem anderen Bundesland - nicht vorbestraft, keine eintragungen - circa 400,-EUR BAföG pro Monat Folgende Fragen hätte ich: - kommt eine Einstellung des Verfahrens in Betracht, ist ein ungefähres strafmaß absehbar?
Flucht vor Polizei
vom 25.10.2010 40 € Historischer Preis
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Guten Tag, abends aus meinem Garten kommend wurden ich und 3 weitere Insassen durch eine hinter mir fahrende Polizeistreife aufgefordert rechts anzuhalten, jetzt brach im Fzg. die Panik aus, jeder schrie etwas anderes, fahr weiter du hast getrunken, nein halt an, fahr dort rein usw. ohne weiter darüber nachzudenken bzw. mir meinen eigentlichen abendlichen Alkohohlverzehr noch einmal gedanklich vor Augen zu führen um abzuschätzen zu können, fuhr ich also weiter bis es nach ca. 800-1000 Meter durch eine Sackgasse bedingt nicht mehr weiterging, alle vier Insassen versuchten wir zu Fuß zu entfliehen, wurden jedoch gestellt, alle vier schwiegen darüber den Fahrer bekannt zu geben, ich wurde von den 2 Polizeibeamten jedoch als Fahrer „bestimmt" (anhand meiner Brille) - nur bei mir wurde ein Atemalkoholtest durchgeführt, welcher nur 0,31 % ergab (hätte man vorher wissen können, da ich ja wirklich nur 2 Bier hatte). ... Was raten sie mir zu diesem Termin: -bei diesem Alkoholwert und ohne Entstehung von Schaden mich als Fahrer dazu zu bekennen (habe keine Vorstrafen) weil vielleicht folgende Aussage zutrifft: (Wenn bei der Flucht vor der Verkehrskontrolle kein anderer gefährdet oder geschädigt wurde, läge allein in der Missachtung des Haltegebots eine Verkehrsordnungswidrigkeit (§ 36 V StVO) vor. ... -oder bei 4 Insassen gegen 2 Polizisten (oder haben diese immer recht) stur zu bleiben und den Fahrer nicht preisgeben bzw. einen 5. ins Spiel bringen (welchem die Flucht anscheinend gelungen ist) -was habe ich für ein Strafmaß zu erwarten?
Fahren ohne Führerscheins
vom 28.4.2009 35 € Historischer Preis
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Jetzt wurde ich vor vier monaten angehalten (bin noch in der Probezeit) und mir wurde vor ort der führerschein entzogen und ich habe eine Strafanzeige wegn fahren ohne führerschein bekommen Ich habe am 19 Mai den gerichtstermin und würde gerne wissen was auf mich zu kommt bzw ob es sich lohnt einen anwalt einzuschalten MFG
wiederholtes Fahren ohne Führeschein
vom 17.10.2007 20 € Historischer Preis
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Zirka ein halbes Jahr nach dem Urteil wurde ich erneut beim Fahren ohne Führerschein erwischt und erhielt einen Strafbefehl (ohne Gerichtsverhandlung wo ich geladen wurde). Die Strafe wurde aus beiden Einzelstrafen zu einer Gesamtgeldstrafe zusammengefasst (170 TS und einer Verlängerung des Führerscheinentzugs um noch 1 Jahr) Jetzt wurde ich im Juli 2007 (Sperre währe im Januar 2008 abgelaufen) erneut beim Fahren ohne Führerschein erwischt, also das 2. mal nach der ersten Gerichtsverhandlung.