Sehr geehrter Fragesteller,
ich möchte Ihre Fragen anhand des dargestellten Sachverhaltes und des ausgelobten Einsatzes wie folgt beantworten:
1. Zunächst ist zu sagen, dass nach Ihrer Schilderung durchaus Notwehr- bzw. Nothilfehandlungen von Ihnen und/oder Ihren Freunden in Betracht kommen als diese die Angreifer verletzt haben. Die Prüfung ob eine Körperverletzung durch eine Notwehrhandlung gerechtfertigt ist, ist jedoch bei jeder einzelnen Handlung vorzunehmen. Da naturgemäß Geschehen wie das von Ihnen beschriebene sehr schwierig aufzuklären sind, da sich die Zeugenaussagen allesamt widersprechen werden kann der Ausgang der Ermittlungen und die Fragen ob ein Verfahren und gegen wen eingeleitet wird nicht vorhergesagt werden. Aus diesem Grund ist es anzuraten anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um erstens selbst Ansprüche gegen die Angreifer wegen der erlittenen Verletzungen geltend zu machen, gleichzeitig aber auch um sich selbst gegen etwaige Ermittlungen oder eine Anklage zu wehren. Gleichfalls kann Ihren Eltern nur angeraten werden, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Schadensersatzansprüche wegen des beschädigten Autos geltend zu machen.
2. Aus Ihrer Schilderung geht nicht hervor, ob auch sie selbst Strafanzeige egegen die Täter gestellt haben, was Ihnen nur zu empfehlen ist.
3. Hinsichtlich möglicher Rechtsfolgen ist eine Prognose sehr schwierig, da schon nicht vorherzusehen ist ob überhaupt eine Verurteilung erfolgen wird. Falls eine Verurteilung erfolgt, hängt das Strafmaß im Großen und Ganzen von den Verletzungen ab. Nach Ihren Angaben sind Sie wohl noch als Heranwachsender einzustufen, so dass Jugendstrafrecht anzuwenden wäre. Hiernach glaube ich nicht, dass eine Freiheitsstrafe (Jugendstrafe) in Betracht kommt. Nichtsdestotrotz ist die Einschaltung eines Rechtsanwaltes für Sie unumgänglich und nur anzuraten.
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