Unterbringung psych. Krankenhaus Jugendstrafrecht (§ 63 StGB) - Tilgung aus BZR?
vom 24.9.2025
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias Schulze / Goettingen
Eine Person wurde im Alter von 20 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt und aufgrund von Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB untergebracht. ... Rechtliche Ausgangslage: Nach § 45 Abs. 3 BZRG werden Unterbringungen in psychiatrischen Krankenhäusern (§ 63 StGB) im Erwachsenenstrafrecht ja grundsätzlich nie aus dem Bundeszentralregister getilgt.