Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Ersttäter am 23.06.2023 Waren im Wert von ca 44€ bei einem REWE Markt gestohlen und wurde von einem Ladendetektiv gestellt, der mir sogar mehr Waren als tatsächlich vorwarf.. ist wohl aber hier eher unrelevant, da es sich hier doch um eine geringwertige Sache gemäß § 242 StGB handelt, oder? Wie besteht hier die Chance auf eine Einstellung des Verfahrens? ... Nun habe ich mit Datum 3.07.2023 einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten (Ladendiebstahl Paragraph 242, 247 und 248a StGB), den ich innerhalb zwei Wochen zurück senden muss und weiß nicht, wie ich nun mich verhalten soll.