A) Wenn man wegen der Folgen von Cannabis Konsum wegen der Kenntnis desjenigen, der davon Schaden an Leib und Leben davontrug hat, gibt das Anlass für die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Cannabis Legalisierung? Bezug: Rubrik Guten Morgen, Heimatzeitung Groß-Gerau aus 1998 "Dann wächst zusammen was zusammen gehört", "Sweet Heroin Dreams" B) Gelten in Folge wegen des Halbleiterschutzgesetzes vom 22.10.1987 später andere Normen für den Nutzen geistigen Eigentums, von denen ich keine Kenntnis habe (Photonenlaser)? Wie ich durch die Beratung zu einer Schein- respektive Zwangsehe weiß existiert nun keine Grundlage mehr dafür.