Guten Tag, folgende Situation: Ich habe eine Tochter (Sarah, 20 J.), lebt bei ihrer Mutter und besucht nun seit fast drei Jahren, ein technisches Gymnasium und hätte in diesem Jahr eigentlich mit ihrer Abiturprüfung dort abschließen sollen. ... Nun ist es aber so, dass meine Tochter bereits im März 2023 selbst einen Antrag bei der Schule gestellt hat, die 13. ... Nun meine Frage: Bin ich nun trotzdem weiterhin zur Zahlung von Unterhalt für das Kind verpflichtet, da das Kind zum einen die Prüfung erst gar nicht angetreten hat, zum anderen ihre schulische Laufbahn ganz und gar nicht ihrer Begabung entsprechen und ich auch den nötigen Fleiß hier nicht erkennen kann.