Derzeit leiste ich Unterhaltszahlungen, laut Düsseldorfer Tabelle an meine Ex Partnerin, bei der auch meine Tochter lebt. ... Mein Informationsstand ist, dass ich für September nur die halbe Höhe der Unterhaltzahlung leisten muss, da ja meine Tochter in der zweiten Monatshälfte bereits 18 ist, und ich ihr somit den Bar Unterhalt für den halben Monat überweisen würde und ab Oktober dann in voller Höhe. ... Da ich in Kürze mit meiner Ex Partnerin in einem gemeinsamen Gespräch die genaue Höhe für die Unterhaltszahlungen an unsere Tochter besprechen werde, wäre es hilfreich, wenn ich auch einen Hinweis auf einen Gesetzestext oder Ähnliches als Argumentationshilfe bekommen könnte.