Sehr geehrte Damen und Herren, in meiner Heimat komme ich beruflich auf keinen grünen Zweig und erhalte nur Jobs, die mir nach Stufe 1 die Zahlung von 100% des Kindesunterhalts für meine beiden Kinder ermöglichen. Meine Frau führt ganz klassisch mit ihrem neuen Partner Haus und Familie weiter, und hat die Unterhaltskammer für eine Beistandschaft herangezogen, die den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle berechnet, welche ein OLG in Düsseldorf geschaffen hat, um faktisch gottähnlich und willkürlich ohne jegliche Gesetzesgrundlage über das Schicksal aller Väter zu bestimmen, die von der Kindesmutter entsprechend des Anreizes, den eine solche Regelung neben dem Einkommen der Mutter und des Einkommens ihres neuen Lebenspartners für die Mütter aufgrund des zu erwartenden Unterhalts für ihre Reisekasse bietet, zugunsten eines Ersatzvaters von den Kindern (und meist auch vom selbst erarbeiteten Familienheim) getrennt werden. ... Ich habe jedoch aus einer entfernten Stadt das Angebot bekommen, weiter in meiner Heimat wohnen bleiben zu können, aber eine Bahncard-100 sowie eine Dienstunterkunft zu erhalten, um für ebendiese Firma anspruchsvolle Arbeit zu leisten, die mich mindestens in Stufe 3 entsprechend 110% Unterhaltsverpflichtung katapultieren würde.