Sehr geehrter Fragesteller,
je nachdem wie die Umstände sind, ist eine fiktive Berechnung schon denkbar.
Es kommt hier immer auch auf die Umstände an, weswegen der Job gewechselt wird und auch , ob dies ggf.mutwillig ist, ferner, wie die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wären.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt- Syroth
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Frau Draudt - Syroth,
dass eine fiktive Berechnung denkbar ist impliziert die Frage.
Hier nochmal die Frage: kann der Vater weiter in Teilzeit arbeiten, solange er den Mindestunterhalt zahlt? Oder wird sein Einkommen fiktiv in Vollzeit hochgerechnet bzw. muss er eine weitere Tätigkeit aufnehmen, da er vorher mehr gearbeitet hat?
Muss der Vater überhaupt einen Job ausüben, wenn er so den Mindestunterhalt bezahlen kann, ohne ein Vermögen zu haben?
Könnten Sie mir bitte die Frage im konkreten Fall beantworten?
Eine Spekulation hilft nicht weiter.
Wenn Sie die Frage nicht eindeutig beantworten können, wäre es schön, wenn Sie das nächste Mal einer Kolleg:in die Chance geben können, die Frage konkret zu beantworten.
Viele Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte lesen Sie meine Antwort genau. Es kommt auf weitere Umstände an, wie bereits mitgeteilt. Diese sind mir nicht bekannt, Sie haben sie auch bislang nicht mitgeteilt.
Eine abstrakte Antwort ist nicht möglich, da es immer Einzelfälle sind. Das erreichen Sie auch nicht dadurch, dass Sie die Rückfrage pushy stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt-Syroth
Rechtsanwältin