Quelle1: https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils Quelle2: https://www.anwalt.de/rechtstipps/unterhalt-wenn-betreuender-elternteil-deutlich-mehr-verdient-205508.html =============================================================== Das war das BHG Urteil, jetzt kommt meine Situation: Eltern: getrennt, unverheiratet, gemeinsames Sorgerecht. ... Sicherlich gehen im Zuge der Berechnungen des anrechenbaren Nettoeinkommens von den mütterlichen 4.157€ noch ein paar Dinge runter: -Private Krankenversicherung, -KiTa Gebühren, -u.Ä. ... Sind wir daher dazu verpflichtet, uns GEGENSEITIG unsere Einkommen nachzuweisen?