von Rechtsanwalt Lars Liedtke
Als "Druckmittel" und um evtl. später keine Ansprüche zu verlieren, falls wir uns nicht einigen, möchte ich bei der Ehefrau gegenüber vorsorglich Trennungsunterhalt beantragen. Nettoeinkommen der Ehefrau ca. 3.000 € p.m., ein Kind aus erster Ehe, 16 Jahre. Ich (Ehemann) bin arbeitslos ohne ALG-Bezug und in beginnender Selbstständigkeit d.h. ohne Einkünfte, keine eigenen Kinder.