Betreuungsunterhalt Krankenkasse
vom 25.2.2025
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Guten Tag, ich war vor der Geburt meiner Tochter selbstständig und habe nie mit dem Vater zusammen gelebt. (keine eingetragene Partnerschaft) Nun bekomme ich Betreuungsunterhalt der sich an meinem Nettoeinkommen orientiert, sprich die Krankenkassenbeträge sind davon schon abgezogen. Vom Betreuungsunterhalt und dem Elterngeld (1800€) muss ich aber Krankenkassenbeiträge bezahlen.