Nachforderung Kindesunterhalt möglich?
vom 15.9.2025
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Christina Schmauch / Lalendorf
Für die Jüngste habe ich jetzt eine erneute Prüfung vom Jugendamt erhalten. 2016 war ich im Krankengeld (Schwerbehinderung mit Grunderkrankung). ... Erst mit der erneuten Auskunftsanfrage habe ich jetzt Bedenken, ob ich a) rechtlich belangt werden kann, weil ich die Änderungen nicht der Beistandsschaft angezeigt habe und b) ob eventuelle Nachzahlungen aus den letzten 9 Jahren auf mich zukommen können.