Unser verhältnis hat sich in den letzten Wochen leider sehr abgekühlt und er schickte mir nun eine Vereinbarung zu, mit folgendem Wortlaut: "C.P. hat zum 05.08.16 das lt Scheidungsfolgenvereinbarung von ihr gemietete Haus geräumt. ... Wenn mein Exmann jetzt unsere neue mündliche Vereinbarung mit der alten Scheidungsfolgenvereinbarung vermischt, müsste es dann nicht eigentlich so laut der alten Vereinbarung sein, dass er (wie Ihnen bereits geschrieben hat er den Mietwert des Hauses mit 1300,- Euro angesetzt, insgesamt 122.200 Euro-siehe Scheidungsfolgevereinbarung) mir dann den Restwert (Monate bis zum 06.02.2021 x 1300,- Euro) zahlen müsste durch den vorzeitigen Auszug , der dann natürlich hälftig an meine Tochter ginge und nicht die 45.000 Euro für die neue Wohnung ? Das zweite Problem besteht in in folgendem: In der Scheidungsfolgevereinbarung steht ebenfalls: "Weiterhin sind wir, die Ehefrau und der Ehemann, uns darüber einig, dass das während des zeitraumes der Ehe bis zum heutigen Tage, dem Zugewinnausgleich unterfallende weitere Vermögen in Form des Wertzuwachses des Einfamilienhausgrundstück unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einkommen in Höhe eines Betrages von 105.000 Euro besteht.