Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Alle Verhandlungspositionen die besprochen würden, wirken sich streitwerterhöhend aus. Dies gilt auch dann wenn in der letztendlichen Vereinbarung hierüber nicht gesprochen wird bzw. keine Einigung zustande kommt.
Da auch über die Darlehen gesprochen wurde, werden auch diese werterhöhend berücksichtigt. Ein Abzug findet also statt, hebt sich aber durch die Verhandlung über die Darlehen komplett auf.
Ihrer Schilderung nach scheint die Rechnung Ihres Anwalts formal in Ordnung zu sein. Zwar handelt es sich um einen hohen Betrag. Andererseits müssen Sie aber bedenken, dass der Kollege auch haftet und Ihre Kosten bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung deutlich höher gewesen wären.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Antwort
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