Hallo, Ich bin geschieden und zahle Kindesunterhalt für zwei Kinder und nacheheliches Ehegattenunterhalt. Dieses Jahr bekomme ich eine Einmalige Sonderzahlung, sozusagen ein Jubiläumsgeld für meinen 25-jährigen Betriebszugehörigkeit. Nun die Fragen?
Beim Verkauf des Hauses ist vorgesehen, dass sie hierfür einen Betrag von 35.000 Euro zurückerhält. ... Der Verkauf des Hauses soll erfolgen; der verbleibende Erlös nach Abzug der eingebrachten Beträge soll zu gleichen Teilen (50/50) aufgeteilt werden. ... Muss bei der Ermittlung des aus dem Hausverkauf zu berücksichtigenden Erbanteils des Ehemannes der gesamte Betrag von 225.000 Euro oder lediglich der in das Haus investierte Teil von 205.000 Euro angesetzt werden?
Hallo, folgender Fall: - Geldschenkung 100.000 Euro von der verwitweter Mutter am 1.2.2016 - Mutter kommt am 1.6.2025 ins Heim und kann bis einschließlich 1.2.2026 selbst zahlen. - Für 1.3.26 wird der Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt. ... Über die vollen 100.000 Euro oder nur den anteiligen Betrag. z.B. 10.000 Euro nach 9 Jahren.
Guten Abend, folgender Fall: Ein Ehepaar lebend mit 2 Kindern 8 Jahre und 14 Jahre in einem Haushalt. Ein weiteres Kind des Ehepaars lebt in einer Pflegefamilie und ist 15 Jahre alt. Die Eltern haben ein Einkommen von: Vater 2360€ netto Mutter 1760€ netto inkl. 1/12 Weihnachtsgeld Kindergeld 500€ Welches maximale Einkommen ist für die Ehepartner expliziert gesichert und was für ihre beiden im Haushalt lebenden Kinder?
Den erhöhten Betrag zahle ich auch gerne ab sofort. ... Das Jugendamt war nicht daran gehindert, bereits im Januar 2024 einen erhöhten Betrag von mir zu fordern. ... Falls nicht, wie lange rückwirkend ist die Nachforderung eines erhöhten Betrages von Kindesunterhalt möglich?
Bei dem Ausräumen des Hauses wurden mir auch verschiedene Gegenstände im Wert von ca. 10.000 Euro gestohlen, die sich nachweislich in meinem Alleinbesitz befanden, da ich diese vor dem Kennenlernen meiner Frau angeschafft habe. ... Ein Erfolg wäre für mich auch schon, wenn der Zugewinnausgleich dadurch wie auch immer geschmälert werden würde, da es bei mir um einen hohen sechsstelligen Betrag geht, den meine Frau ansonsten erhalten würde.
Sie hat mir immer ausgeholfen, wenn ich knapp bei Kasse war, mal waren es 1000 Euro, ein anderes Mal 10.000, aber auch 50.000 Euro, nachdem sie ihr Haus verkauft hat. Insgesamt rund 100.000 Euro. ... Meine Frage ist, ob diese Beträge zu meinem Anfangsvermögen zählen, wenn ich mich scheiden lasse?
. - Für den objektiven Wohnvorteil wurden mal 1000 EURO angenommen. Da bei einer fiktiven Vermietung aber nur 50% effektiv an meine Ex-Partnerin und mir gezahlt werden würde, wurden 500 EURO als Wohnvorteil eingerechnet. - Meine Ex-Partnerin bekommt aber aktuell entsprechend ihrem Eigentumsanteil von den 75% der vermieteten Fläche Mieteinnahmen, also ein-drittel der Mieteinnahmen.
Vom Vater kam die Nachricht, dass solche einmalig gezahlten Beträge nicht einbezogen werden dürften. ... Daraufhin habe ich entschieden, dass eine Klage keinen Sinn machen würde, hohe Gerichtskosten für ein paar Euro mehr und dann ja sowieso nur für ein Jahr. Also wurde der Betrag aus der Berechnung herausgelassen.
Außerdem hat die Staatsanwaltschaft die von der Kindergeldkasse geforderte Summe von über 4000 Euro auf 2150 Euro reduziert ,da ich laut Abmeldebescheinigung länger in Deutschland gemeldet war ,als mir die Kindergeldkasse unterstellt. ... Am 20.12. 2024 kam nun die nächste Mahnung zur Zahlung von 4000 Euro ,mit Zahlungsfrist 19.12.2024 . ... Ich habe seit August 2024 bereits 1000 Euro an die Inkasso der Kindergeldkasse überwiesen ,im August mein Urlaubsgeld in Höhe von 500 Euro und bis einschließlich heute ,100 Euro monatlich .
Oder besser: Der Betreff der Überweisung lautet "Unterhalt" und der Betrag deckt sich mit dem durch die Anwältin der Ehefrau berechneten Unterhalt + Schulgeld. ... In dieser Berechnung wird jedoch der gemeinsame Kredit für das Haus komplett ihm als Dauerende Last zugerechnet, während ihr eine kalkulatorische Miete ihv 1600 Euro gem Mietspiegel als Nutzwert zugerechnet wird.
Ein Mann kauft im Jahr 2008 eine Neubauimmobilie in einer deutschen Großstadt für etwa 255.000 €. Er investiert zusätzliche 10.000 € für Anpassungen (z.B. Einbauküche) und zahlt noch 5.000 € an Notargebühren.
(Angenommene 200,-) = 100 Zu Zahlen: 485 ,- Davon abzuziehen 5% Pauschabzug (mind 50,-) vom Jahresdurchschnitt des Gesetzlichen Nettos Hier 80,- Final zu zahlen: 405 Euro Selbstbehalt außen vorgelassen.
Seine Einkünfte werden dann EUR 1060,00 pro Monat betragen. Die Einkünfte der Mutter betragen netto EUR 3500,00, meine Einkünfte netto 6500,00 pro Monat.
Mein Sohn (18 Jahre) macht jetzt ein freiwilliges soziales Jahr (18 Monate) bei der Bundeswehr und hat Nettoeinkünfte von ca. 1500 Euro im Monat.
Folgender hypothetischer Fall: Ein Ehepaar erwartet das erste Kind mit Geburtstermin nach dem 01.04.2025. Das Paar erwartet für 2024 ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 120.000€ (Partner A) und 80.000€ (Partner B), in Summe also ca. 200.000€. Beide Ehepartner sind Angestellte, Partner B geht seit April 2023 zusätzlich einem selbstständigen Nebengewerbe nach und fertigt dafür eine Einnahmen-Überschussrechnung an.
Aufgrund dessen entstehen mir Kosten durch den Mietausfall mit Nebenkosten von ca. 1250 Euro monatlich. ... Er ist voll berufstätig mit einem geschätzten Einkommen von ca. 6800 Euro netto. Mir ist bekannt, dass beide Elternteile für den Unterhalt aufkommen, und sich der Betrag nach der Düsseldorfer Tabelle richtet.
Meine Ex-Frau ist 57 J. alt und arbeitet 3 Arbeitstage pro Woche als Reisebüroverkehrskauffrau und verdient damit 1500 Euro netto. ... Dies wäre dann mein vorheriges Gehalt in Höhe von 4542 Euro netto.