Niedersächsisches Nachbarschaftsgesetz, Einfriedungspflicht und Grenzabstände
vom 24.9.2021
für 80 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
.: reicht als „ortsübliche" Einfriedung nach §28 (1) eine farbliche Unterscheidung des Pflasters aus, reicht ein Kantenstein ( , der 5cm aus der Einfahrt rausschaut) oder muss es ein Zaun sein? ... Ist es korrekt, dass nach offizieller Aufforderung zur Einfriedung vor einer Klage zur Durchsetzung er ein Schlichterverfahren durchführen muss ( und auch die Kosten dafür zunächst zu tragen hat)?