Minderung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Abschluss eines neuen Darlehens
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Blöderweise wurden mehrere Verträge zwischen 2013 und 2015 prolongiert und alle haben festen Zinssatz. der Hauptvertrag 1.5000.000 wurde im Jan 2015 bis Jan 2027 für 12 Jahre verlängert (kann nach 10 Jahren gekündigt werden mit 6 Mo Frist), ein Vertrag 195.000 wurde im März 2013 bis 30.03.2025 verlängert. 2 Verträge 50.000 und 40.000 laufen bis 30.01.2027.Nun hat die Bank Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) ca. 253.000€. ... VFE für die 195/50/40. 000€ Darlehen würde insgesamt ca. 49.000€ betragen Im Internet habe ich folgendes gefunden: "Nimmt der Käufer bei der Bank ein neues Darlehen auf, kann die Bank auf keinen Fall argumentieren, dass sie einen Zinsverlust durch eine Anlage der freien Gelder in Pfandbriefe erleidet. ... Der Zinsverlust fällt deutlich geringer aus, die Vorfälligkeitsentschädigung kann also nicht in voller Höhe in Anrechnung gebracht werden."