hallo, ich war in der von 2014-2017 im ausland beschäftigt und hatte auch dort meinen wohnsitz. ich habe mich aber in deutschland nicht komplett abgemeldet da ich hier noch einen bungalow habe und wusste das ich nicht für immer im ausland arbeite. der gez habe ich damals, mehrfach geschrieben das ich meinen wohnsitz und aktuellen aufenthalt im ausland habe, da logischerweise diese von mir den beitrag einziehen wollten. durch meinen aufenthalt im ausland bin ich nicht regelmässig zu meiner meldeadresse in deutschland gefahren. dadurch habe ich auch einige postzustellungen später in empfang nehmen können. deshalb bin ich auch mit der grundstückssteuer in verzug geraten. diese habe ich dann aber schnellstmöglich und nach bekannt werden gezahlt. da die aufschlüsselung und die dazugehörigen mahngebühren aber immer mit der gez abrechnung verschickt wurden hat selbst der stadtsekretär und vollstreckungsbeamte absolut keinen durchblick mehr. wie schon erwähnt habe ich immer nach bekannt werden die grundsteuern gezahlt und auch mehrfach versucht durch emails und persönliches vorsprechen die lage zu erklären und zu klären das ich nicht in deutschland gewohnt habe und die steuern bereits gezahlt sind. trotz der tatsache das die steuern seit über einen halben jahr gezahlt waren und ich dies auch bereits durch eine dienstaufsichtsbeschwerde beim bürgermeister über die unkoordinierte arbeitsweise des vollstreckungsbeamten wurde jetzt zum wiederholten male bereits gezahlte beiträge mit in die kontopfändung integriert. dies bedeutet im klartext, das der vollstreckungsbeamte trotz meiner hinweise das ich diese beiträge (steuern) bereits gezahlt habe,dies auch von ihm persönlich beim nachsehen bestätigt wurde, diese mit pfändet. dürfen bereits gezahlte beiträge mit in eine kontopfändung einfliessen?