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Eos Field

18. Februar 2010 21:17 |
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Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dr. Alexander Stevens

hab selber probleme mit dieser Eos Field
waren letzte woche bei mir, drohten ebenfalls mit einforderung des autos..
5 raten standen aus (war im ausland) konto hat sich geändert, bank hatte aktuelle kontonummer nicht übernommen also keine abbuchung
eos drohte mir nun mit horrenden summen die deutlich höher waren als der nette mann am telefon von der santander bank mir berichtete..
der sagte auch was von ratenzahlung, worauf der herr von der eos gar nicht einging..
was ich so gelesen habe, darf er das auto ja nicht einfach mitnehmen
was genau kann ich jetzt machen ausser die raten zu zahlen ohne groß von EOS Field belästigt zu werden
hab was gelesen mit § 174410BGB..
danke im vorraus!

Sehr geehrter Fragensteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:
Sie geben an mit den monatlichen Zahlungsraten 5 Monate in Verzug zu sein, weshalb Sie von einer Inkassofirma (Eos Field) aufgesucht wurden.
Ihre Frage hinsichtlich der §§ 174 und 410 BGB ist davon abhängig, ob die Eos Field die Forderungen im fremden Namen für den Leasinggeber eintreiben soll (dann § 174 BGB ), oder die Forderungen vom Leasinggeber an die Eos Field abgetreten wurden (§ dann 410 BGB). Diese Frage hat aber im ersten Fall nur hinsichtlich eines einseitigen Rechtsgeschäfts, wie z.B. bei einer Mahnung, Bedeutung. Im letzteren Fall wäre es tatsächlich Ihr gutes Recht sich entsprechend dem § 410 BGB eine von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellte Urkunde von der Eos Field vorlegen zu lassen bevor Sie Zahlungen an diese leisten.
Ihr KFZ können die Damen und Herren der Eos Field grundsätzlich nicht beschlagnahmen oder sicherstellen, da Ihnen hierzu die nötigen Kompetenzen fehlen. Eine Ausnahme hiervon ist in Ihrem Fall nicht ersichtlich.
Die eigentlich wichtige Frage ist natürlich der von Ihnen zu leistende Verzugsschaden. An diesem kommen Sie leider schwerlich vorbei, soweit Sie den Schaden nicht zu vertreten haben, da es bei einer nach dem Kalender bestimmten Leistung, wie in Ihrem Falle, nicht einmal einer Mahnung bedarf, um einen Verzögerungsschaden bei nicht fristgerechter Leistung geltend zu machen.
Dennoch muss dieser Schaden nicht nur selbstverständlich der Höhe nach bestehen und insoweit von der Eod Field bzw dem Leasinggeber bewiesen werden, sondern auch seine Ursache in der Verzögerung haben. Insoweit sollten Sie die von der Leasingfirma und/oder Eos Field geltend gemachten Schadensposten genauestens untersuchen, notfalls einem Anwalt zur Begutachtung übergeben, sollte Ihnen die Schadenshöhe überzogen vorkommen.
Da Sie allerdings geschrieben hatten, dass die 5 Raten deshalb ausstanden, da sich Ihr Konto geändert hatte und die Bank (meinen Sie damit die Leasingbank?) die geänderte Kontonummer nicht übernommen hatte, hätten Sie den Verzugsschaden schon gar nicht zu vertreten und der Leasinggeber auch insoweit keinen Schadensersatzanspruch. Dies müssen Sie allerdings im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung leider beweisen!

Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe ich Ihnen jederzeit und gern für kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,
Ihr

Alexander Stephens

Rückfrage vom Fragesteller 18. Februar 2010 | 21:54

der herr wollte morgen nachmittag kommen, sollte ich ihn dann reinlassen oder am besten an der tür abwimmeln?
bzw was machen wenn er versucht trozdem das auto mitzunehmen..
auf die kontoänderung hat auch der mitarbeiter der leasing bank schriftlich aufgenommen das des dort änderungen gab, wie ich es oben beschrieben hatte.
wenn dieser keine urkunde vorlegen kann ode will was kann ich machen?
vielen dank für diese schnelle antwort! weiter so!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. Februar 2010 | 22:02

Lieber Fragensteller,

in Ihr Haus müssen Sie grundsätzlich niemanden lassen. Es bleibt Ihnen also völlig selbst überlassen, wo Sie mit dem Herrn von Eos Field kommunizieren wollen. Soweit ein vernünftiges Gespräch mit diesem Herrn möglich sein sollte, spricht natürlich nichts dagegen, mit diesem auch in Ihren Räumlichkeiten den Sachverhalt zu klären.

Ihr KFZ darf er nicht mitnehmen! Sollte er dies versuchen, müssen Sie die Polizei alarmieren, denn er hat keine Kompetenzen hierzu. Seltene Ausnahmen hiervon liegen in Ihrem Falle nicht vor!

Es ist natürlich schwierig nachzuweisen dass Sie der Bank die Kontodaten telefonsich mitgeteilt haben, soweit Sie keinen Zeugen hierfür haben, der das Telefongespräch zufälig mitbekommen hat und sich der Bankangestellte auch nicht mehr an dieses Telefonat erinnert. Ansprechen sollten Sie dies auf jeden Fall und eben sagen, dass Sie aufgrund dieses Umstandes kein Verschulden an der Zahlungsverzögerung trifft.

Sollte es wider Erwarten doch größere Schwierigkeiten geben, zögern Sie nicht mich nochmals zu konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen aus München,

ihr

Alexander Stephens

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