Y lässt eine Dritte kurzzeitig und unentgeltlich in der Wohnung übernachten und ist in der Zeit nicht in der Wohnung. ... 2) Verändert sich die Bewertung, wenn dem Hauptmieter X bei Vermietung an Y bekannt war, dass die Schiebetür bei Übergabe der Mietsache in einer Weise defekt war, welches zu einem Herausfallen der Schiebetür führte? ... Auszug aus dem Mietvertrag - ist ist davon auszugehen, dass keine weitere Regelung aus dem Mietvertrag auf diesen Fall unmittelbar anwendbar ist: §7 "Nutzung der Mietsache" (1) Eine weitere Untervermietung, sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte oder gewerbliche Nutzung ist dem Mieter ausdrücklich nicht gestattet. §8 "Instandhaltungspflicht/ Bauliche Veränderungen" (1) Der Mieter ist verpichtet, die Mietsache sowie die überlassenen Möbel, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln. [...] (2) Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Anwesens gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen und ihm Gelegenheit zu geben, innerhalb angemessener Frist für Abhilfe zu sorgen.