Mietrecht, Schadenersatz, Unterbrechung der Verjährung, Schutzmassnahmen
vom 18.2.2025
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Hussein Madani / Sarstedt
Zustand und Schäden wurden vom Vermieter gemeinsam mit dem Mieter aufgenommen und protokolliert. ... Von V an S: "Grundsätzlich kann ich also MIT der Vorlage des Sparbuches, über die Sparforderung verfügen, während das für ( je- )-den Mieter OHNE Vorlage des Sparbuchs NICHT möglich ist, da eine Verlustanzeige / Sperrung rechtswidrig wäre. ( "Hat der Mieter die Kaution auf ein eigenes Sparkonto eingezahlt und übergibt er das Sparbuch dem Vermieter, so ist mangels weiterer Vereinbarung nicht von einer Verpfändung des Sparbuchs, sondern von einer Abtretung des Auszahlungsanspruchs gegen die Bank auszugehen." ( Haufe) Keinesfalls kann ich daher der von Ihnen vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen, da diese, wenn überhaupt, nur auf einem langem Wege möglich würde und ich mich von der Mitwirkung des M nicht abhängig machen muss.